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Augenschutz IV
 
Die Hornhaut wird sowohl von ultravioletten Strahlen (hauptsächlich UV-A) sowie von mittelwelligen infraroten Strahlen angegriffen. Kurzwellige UV- oder mittelwellige IR-Strahlung können Verletzungen der Linse verursachen. Andere Arten gefährlicher Strahlen treffen direkt auf die Netzhaut. Dies ist der Fall bei den gefährlichen Anteilen des sogenannten „Blaulichtes“ sowie bei kurzwelliger IR-Strahlung, die photochemische Schäden anrichten können. Bereits Strahlen mit niedrigem Energieanteil können irreversible Schädigungen herbeiführen. Im grellen Sonnenlicht stellt die Lichtreduktion ein wesentliches Erfordernis dar.
 
Augenschutz V
 
Ein Filter, der das Auge vor Blendung schützt, sollte auch Schutz vor UV-Strahlung und „Blaulicht“ bieten. IR-Strahlen können in Verbindung mit „Blaulicht“ die Widerstandsfähigkeit gegenüber photochemischer Verletzung herabsetzen. Genauso erhöhen Infrarotstrahlen die Verletzungsanfälligkeit von Hornhaut und Linse durch ultraviolette Strahlen, da diese nicht durch eine eigene Blutversorgung gekühlt werden. Dem Auge drohen weitere Risiken durch Fremdkörper (z. B. Stoßenergie, feste Partikel), chemische Stoffe (z.B. Lösungsmittel, Kalk, Zement), Elektrizität, und Hitzeeinwirkung (z.B. heiße Flüssigkeiten, Flammen) Die möglichen Folgen reichen von der „einfachen“ Bindehautentzündung bis zum Verlust der Augen.
 
Augenschutz III
 
Kratzfestigkeit
Diese wird durch spezielle Beschichtungen erreicht, die es in unterschiedlicher Güte gibt. Für bestimmte Einsatzbereiche empfiehlt sich die Verwendung von Schutzbrillen mit einer entsprechenden Beschichtung, um eine Beeinträchtigung des Sichtfeldes durch Kratzer etc. zu vermeiden und die Nutzungszeit der Brille zu verlängern.
 
Beschlagfreiheit – AF (Antifog)
Unter bestimmten Einsatzbedingungen ist die Verwendung von beschlagfreien Sichtscheiben empfehlenswert. AF-beschichtete Scheiben laden sich statisch nicht auf und sind ebenfalls kratzresistent.
 
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Augenschutz VI

Ansprechpartner

  • 069 / 98 54 22 - 30/31
  • 069 / 98 54 22 - 60
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