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Gehoerschutz II
 
Gehörschützer sind persönliche Schutzausrüstungen, welche die Einwirkung des Lärms auf das menschliche Gehör soweit verringern sollen, dass eine Lärmschwerhörigkeit verhindert wird. Der Unternehmer hat die im Betrieb vorhandenen Lärmbereiche fachkundig zu ermitteln und die Mitarbeiter festzustellen, bei denen eine Lärmgefährdung besteht. Mit der EU-Richtlinie Lärm müssen Bereiche ab 85 dB(A) als Lärmbereiche gekennzeichnet werden. Ab 80 dB(A) sind geeignete Gehörschutzmittel zur Verfügung zu stellen, ab 85 dB(A) muss der Mitarbeiter diese benutzen. Das menschliche Gehör ist ein besonders empfi ndliches Organ, das sich niemals abstellen lässt. Mit Hilfe unserer Ohren nehmen wir unser Umfeld wahr und kommunizieren mit anderen Menschen. Wer langfristig Lärm ausgesetzt ist, verliert nicht nur sein Hörvermögen, sondern muss mit weiteren körperlichen und psychischen Schäden rechnen. Nur ständiger Schutz im Lärm bewahrt unser Gehör vor Schädigung.
 
Deshalb: im Lärm immer geeigneten Gehörschutz tragen.
 
Richtlinien, Vorschriften und Normen
 
  • 89/686/EWG Richtlinie des Rates vom 21.12.89 (ff.) zur Angleichung der Rechts vorschriften der Mitgliedsstaaten für persönliche Schutzausrüstungen
  • ArbSchV Lärm- und Vibrationsschutzverordnung zum Schutz der Beschäftigten vom 06.03.07
  • 2003/10/EG neue Lärmschutzrichtlinie über Mindestvorschriften zum Schutz von Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer vor der Gefährdung durch physikalische Einwirkungen (Lärm)
  • BGV B3 BG-Vorschrift „Lärm“ (bisherige VGB 121)
  • BGR 194 BG-Regeln für den Einsatz von Gehörschützern
  • EN 352 ff Gehörschützer, sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfungen
  • EN 458 Gehörschützer, Empfehlungen für Auswahl, Einsatz, Pflege und Instandhaltung
 
Gehoerschutz IV
 
Wichtige Auswahlpunkte neben der CE-Kennzeichnung sind:
  • Schalldämmung
  • Dauerlärm oder nur kurzzeitige Lärmexposition
  • Warnsignale
  • Sprachkommunikation
  • Gewicht, Andruckkraft, Einstellbarkeit beim Kapselgehörschutz
  • Material, Handhabung, Größe
 
bei Gehörschutzstöpseln:
  • Arbeitsumgebung (Hitze, Staub)
  • persönliche Unverträglichkeiten
  • Hygiene
  • vorhandene Hörverluste
  • Notwendigkeit der Kombination mit anderen PSA
 
Gehörschutzstöpsel sind zu empfehlen bei:
  • Arbeitsplätzen mit andauernder Lärmeinwirkung
  • bei starkem Schwitzen unter Kapselgehörschützern
  • wenn gleichzeitig andere PSA (wie Atemschutzgeräte) getragen werden müssen
 
Kapselgehörschützer sind zu empfehlen:
  • wenn wegen kurzzeitigen Aufenthalts im Lärm ein häufiges Auf- und Absetzen erforderlich ist
  • wenn Stöpsel wegen zu enger Gehörgänge nicht vertragen werden
  • wenn eine Neigung zu Gehörgangsentzündungen besteht
 
Nennen Sie uns Ihre Anforderungen. Gern unterbreiten wir Ihnen ein detailliertes Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein..
 
Gehoerschutz III

Ansprechpartner

  • 069 / 98 54 22 - 30/31
  • 069 / 98 54 22 - 60
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